Der Name der Stadt wird mit Neustadt a. Rbge
Bundesland
Landkreis
Region Hannover
Einwohner
44.796 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
31535
Vorwahlen
05032, 05034, 05036, 05072, 05073, 05074
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Neustadt am Rübenberge
Marktstraße 1
31535 Neustadt am Rübenberge
2. Ordnungsamt Neustadt am Rübenberge
Marktstraße 1
31535 Neustadt am Rübenberge
3. Bürgeramt Neustadt am Rübenberge
Marktstraße 1
31535 Neustadt am Rübenberge
Gemeinde Neustadt am Rübenberge – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Es gibt keine spezifischen neuesten Nachrichten zu Bebauungsplänen in Neustadt am Rübenberge in den bereitgestellten Quellen. Die Quellen listen bestehende und rechtsverbindliche Bebauungspläne sowie die Möglichkeit, diese bei der Stadtverwaltung einzusehen, aber es sind keine aktuellen Neuigkeiten oder Änderungen erwähnt.
FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.